Kranführer-Ausbildung

Ausbildung zum Kranführer

Der Beruf des Kranführers bringt viel Verantwortung mit sich. Wird ein Kran unsachgemäß oder fahrlässig bedient, drohen teils hohe Risiken. Nicht ohne Grund sieht der Gesetzgeber die Absolvierung einer Kranführer Ausbildung vor, die eine Person erst zur Bedienung eines Krans befähigt.

In unserer Kranführer Ausbildung vermitteln wir Ihnen die erforderlichen theoretischen und praktischen Kenntnisse für das sichere Arbeiten mit Kranen gemäß dem DGUV-Grundsatz 309-003 „Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis von Kranführern“.

Inhaltsverzeichnis
Kranführer Ausbildung

Gesetzliche Grundlagen

Um als Kranführer tätig zu werden, ist die Absolvierung eines Kranführerscheins erforderlich. Dieser kann im Rahmen einer Kranführer Ausbildung erworben werden. Geregelt wird dies durch die Vorschriften der Berufsgenossenschaften, konkret DGUV Vorschrift 1 und 52 sowie den DGUV Grundsatz 309-003. Auch in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sind Vorgaben zum Bedienen von Kranen enthalten.

So heißt es in Anhang 1 unter 1.9 BetrSichV, dass der Arbeitgeber dafür Sorge tragen muss, dass „selbstfahrende Arbeitsmittel nur von Beschäftigten geführt werden, die hierfür geeignet sind und eine angemessene Unterweisung erhalten haben“.

Im Rahmen unserer Kranführer Ausbildung vermitteln wir Ihnen die Kenntnisse gemäß den geltenden rechtlichen Vorschriften, die Sie für die Absolvierung Ihres Kranführerscheins benötigen.

Kranführer Ausbildung: Aufbau und Inhalte

Die Kranführer Ausbildung mit den Büro für Arbeit & Umwelt Managementsystemen GmbH unterteilt sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil.

Der theoretische und der praktische Teil enden jeweils mit einer Abschlussprüfung. Nach erfolgreich abgeschlossener Prüfung erhalten die Teilnehmenden einen Befähigungsnachweis für Kranführer (m/w/d), der die Bedienung von flurgesteuerten Kranen ermöglicht.

Inhalte theoretischer Teil

Rechtsgrundlagen
Krantechnik
Lastaufnahmeeinrichtungen und Anschlagen von Lasten
Betrieb von Kranen
Prüfung von Kranen

Inhalte praktischer Teil

Einweisung am Kran
Tägliche Einsatzprüfung
Lastschwerpunktdiagramm, Gewichtsverteilung und zulässige Lasten
Hinweise auf Gefahrstellen am Kran
Fahrübungen
Die Ausbildung auf einen Blick

Kranschein Ausbildung: Informationen für Teilnehmende

Voraussetzungen

Mindestalter 18 Jahre, körperliche und geistige Eignung, ausreichende Deutschkenntnisse

Abschluss

1-Tages-Seminar: 179,00 € zzgl. MwSt.

2-Tages-Seminar: 348,00 € zzgl. MwSt.

Dauer

7 Stunden pro Seminartag (9.00 bis 16.00 Uhr inkl. Pausen)

Veranstaltungsort

Hybrid: wahlweise online oder in Präsenz an unserem Standort in Remscheid (NRW)

Bitte beachten Sie, dass für die praktische Ausbildung das Tragen von Sicherheitsschuhen zwingend erforderlich ist. Da die Ausbildung teilweise im Freien durchgeführt wird, sollten Sie auf wetterfeste Kleidung achten.

An dieser Stelle weisen wir außerdem darauf hin, dass die Teilnahme unter Einfluss von Alkohol und Drogen nicht gestattet ist. Bei Verstoß ist der Ausschluss des entsprechenden Teilnehmers von der Ausbildung die Konsequenz.

Jährliche Unterweisung für den Kranschein

Unternehmen sind dazu verpflichtet, ihre Mitarbeitenden mindestens einmal jährlich über die im Betrieb auftretenden Gefährdungen zu unterweisen. Das gilt auch für den sicheren Umgang mit Kranen. Vor diesem Hintergrund bieten die Büro für Arbeit & Umwelt Managementsysteme GmbH auch die jährliche Unterweisung für Personen, die bereits im Besitz eines Kranführerscheins sind, an. Diese dient der Auffrischung der erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten und klärt über eventuelle rechtliche Veränderungen auf.

FAQ

Häufige Fragen zur Kranführer-Ausbildung

Die Kranführer Ausbildung ist für alle Personen Pflicht, die einen Kran bedienen wollen, der unter die Regelungen der DGUV fällt. Das Bedienen eines Krans ohne einen Kranschein ist folglich rechtswidrig.

Die Kranführer-Ausbildung mit den Büro für Arbeit & Umwelt Managementsystemen GmbH berechtigt zur Bedienung von flurgesteuerten Kranen gemäß DGUV-Grundsatz 309-003. Darunter fallen Brückenkrane, Säulenschwenkkrane, Schienenlaufkatzen und Portalkrane. Schulungen für Baustellenkrane und LKW-Krane bieten wir nicht an.

Wenn Sie die Kranführer-Ausbildung im ersten Anlauf nicht bestanden haben sollten, haben Sie ein weiteres Mal die Möglichkeit, die Prüfung zu absolvieren. Dann fallen jedoch zusätzliche Prüfungskosten an.