Elektriker mit Blaumann und Helm

Prüfung von Elektrogeräten

Es gibt kaum einen Betrieb, der nicht im Besitz mehrerer Elektrogeräte ist. All diese Geräte bedürfen regelmäßiger Prüfungen, um das Risiko eines Arbeitsunfalls bestmöglich zu minimieren.

Als Arbeitgeber gilt es hierbei, die gesetzlich geregelten Vorschriften zu beachten und für eine sachgemäße Prüfung aller elektrischen Geräte Sorge zu tragen. Dies betrifft sowohl ortsfeste elektrische Anlagen als auch ortsveränderliche Elektrogeräte.

Wir von der BAU UNTERNEHMENSGRUPPE unterstützen Sie gerne bei der Prüfung der Elektrogeräte in Ihrem Betrieb.

Unsere Leistungen im Bereich Elektrogeräteprüfung

Person inspiziert Sicherungskasten
Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen
Ortsfeste elektrische Anlagen müssen in regelmäßigen Abständen auf ihre Funktionstüchtigkeit und den sicheren Betrieb geprüft werden. BAU ARBEITSSCHUTZ ist Ihnen bei der Prüfung Ihrer ortsfesten elektrischen Anlagen gerne behilflich.
ortsveränderliche elektrische betriebsmittel
Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel
Als Arbeitgeber sind Sie dazu verpflichtet, durch regelmäßige Prüfungen aller elektrischen Betriebsmittel die Gefahren für Ihre Arbeitnehmer möglichst gering zu halten. BAU ARBEITSSCHUTZ übernimmt die Prüfung Ihrer ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel gerne für Sie.

Wer muss wann eine Elektroprüfung vornehmen lassen?

Grundsätzlich muss jeder Betrieb, der in irgendeiner Form mit elektronischen Geräten zu tun hat, diese einer Prüfung unterziehen. Angefangen beim Toaster bis hin zum Kühlschrank und Drucker. Jeder Arbeitgeber muss zum Schutze seiner Mitarbeiter sowie Besuchern seines Betriebes für regelmäßig stattfindende Elektroprüfungen sorgen.

Kurz gesagt: Sobald sich andere Personen als Sie selbst in Räumlichkeiten mit elektronischen Geräten aufhalten, müssen diese geprüft werden.

Insbesondere für den Ernstfall kann sich eine ordnungsgemäße Elektroprüfung als weise Entscheidung herausstellen. Sollte es tatsächlich einmal zu einem Schadensfall, wie beispielsweise einem Kabelbrand kommen, zahlt Ihnen die Versicherung nämlich nur dann Geld, wenn Sie regelmäßige Prüfungen vorweisen können.

Die Fristen, nach denen solche Prüfungen vollzogen werden müssen, sind variabel und von diversen Faktoren abhängig. So spielen die Umgebung, in der sich das Elektrogerät befindet, die Herstellerhinweise, die Häufigkeit der Benutzung und noch einige weitere Kriterien eine tragende Rolle bei der Bestimmung der Prüffristen. Aus diesem Grund sollte der Betreiber eine Gefährdungsbeurteilung veranlassen, in der eine ausgebildete Fachkraft über die Abstände zwischen den Prüfungen bestimmen kann. Auch dabei sind wir Ihnen gerne behilflich.

Belegschaft von BAU-Arbeitsschutz steht auf dem Balkon des Arbeitsgebäudes und winkt freundlich in die Kamera

Sie interessieren sich für eine Elektrogeräteprüfung?

Wir kümmern uns um die Prüfung Ihrer ortsfesten & ortsveränderlichen elektrischen Geräte.

Was wird bei einer Elektroprüfung kontrolliert?

Je nach äußeren Umständen oder nach Art des Gerätes werden Elektrogeräte auf unterschiedliche Art und Weise geprüft. Grundsätzlich werden aber bei jeder Elektroprüfung das äußere Erscheinungsbild des Geräts, dessen Funktionstüchtigkeit sowie die unterschiedlichen Betriebsparameter kontrolliert.

Mit der Kontrolle des Erscheinungsbilds ist erst einmal die Suche nach äußeren Schäden gemeint. Gibt es sichtbare Verschleißerscheinungen oder gar fehlende Bauteile? Ist dem nicht der Fall, können im nächsten Schritt Eigenschaften wie DrehzahlTemperatur und andere Parameter geprüft werden. Hier sind speziell dafür geeignete Messgeräte zu verwenden. Abschließend wird die allgemeine Funktionsweise des Geräts untersucht.

Besonders wichtig bei einer Elektroprüfung ist es, die Gefahr von Stromschlägen auszuschließen und auch ansonsten den Arbeitsschutz der Mitarbeiter zu garantieren. Aus diesem Grund darf eine solche Prüfung ausschließlich von einer ausgebildeten Elektrofachkraft vollzogen werden. Betrieben steht es frei, dafür eine Fachkraft einzustellen oder einen externen Prüfer hinzuzuziehen.

Prüfung von Elektrogeräten durch externe Prüfer oder eigene?

Insbesondere für kleine Firmen lohnt es sich meist nicht, eine Fachkraft eigens für die Prüfung von betriebsinternen Elektrogeräten einzustellen. Wir von der BAU UNTERNEHMENSGRUPPE kommen gerne zu Ihnen vor Ort und nehmen eine Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 entsprechend der Normen DIN VDE 0105, DIN VDE 0702 und DIN VDE 0751 vor.

Um nicht nur für Ihre Sicherheit zu sorgen, sondern Ihnen ebenfalls eine Absicherung für Ihre Versicherungsgesellschaft zu bieten, prüfen wir selbstverständlich auch nach den allgemeinen versicherungstechnischen Vorgaben. Auch stehen Ihnen unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit für eine Gefährdungsbeurteilung zur Verfügung und besprechen mit Ihnen alle potenziellen Gefahrensituationen und Möglichkeiten, diesen bestmöglich vorzubeugen.

Nach der Prüfung Ihrer Elektrogeräte stellen wir Ihnen eine Prüfplakette aus, die ebenfalls die Daten für den nächsten Prüftermin enthält. Wenn Sie wünschen, nehmen wir außerdem gerne die Inventarisierung Ihrer Geräte mit Ihnen vor. Alle im Prozess aufkommenden Fragen zu Arbeitssicherheit beantworten Ihnen unsere ausgebildeten Fachkräfte gerne.

Prüfung ortveränderlicher und ortsfester Elektrogeräte

In einem Betrieb finden sich neben ortsveränderlichen elektronischen Geräten auch ortsfeste elektrische Anlagen wie Steckdosen oder Deckenlampen. Die BAU UNTERNEHMENSGRUPPE kümmern sich um die Prüfung Ihrer ortsfesten sowie ortsveränderlichen Elektrogeräte und tragen so zu mehr Arbeitssicherheit in Ihrem Betrieb bei.

Wir freuen uns über Ihre Kontaktanfrage!