Explosionsschutz-dokument erstellen lassen: Für rechtskonforme Sicherheit im Betrieb

Ein Explosionsschutzdokument dient dazu, die Sicherheit von Mitarbeitenden im Umgang mit explosionsfähigen Gemischen sicherzustellen. Ob ein solches Dokument erforderlich ist, wird für alle Betriebe, in denen mit brennbaren Flüssigkeiten, Gasen oder Stäuben gearbeitet wird, individuell im Rahmen einer Beurteilung der Arbeitsbedingungen (ugs. Gefährdungsbeurteilung) bestimmt.

BAU ARBEITSSCHUTZ unterstützt Sie bei der Umsetzung: Als Teil unseres Dienstleistungsspektrums helfen wir Ihnen bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung und erstellen bei Bedarf ein rechtssicheres Explosionsschutzdokument sowie ein zuverlässige Explosionsschutzkonzept für Ihren Betrieb.

Was ist ein Explosionsschutz-dokument?

Ein Explosionsschutzdokument ist eine schriftliche, betriebsspezifische Dokumentation, die festhält, ob und wo im Betrieb explosionsfähige Atmosphären auftreten können und wie sich Explosionen durch technische und organisatorische Maßnahmen verhindern lassen. Ziel ist es, den Explosionsschutz systematisch und nachvollziehbar zu planen, Verantwortlichkeiten sowie Prüf- und Wartungsanforderungen zu definieren und Beschäftigte nachhaltig zu schützen.

Rechtliche Grundlage und Vorschriften

Die Erstellung eines Explosionsschutzdokuments ist keine freiwillige Schutzmaßnahme, sondern gesetzlich vorgeschrieben. Sowohl im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) als auch in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist eine tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung bei Vorliegen von Gefährdungen festgelegt. Wenn im Zuge einer solchen Beurteilung entsprechende Risiken erkannt werden, muss ein Explosionsschutzdokument von einem internen oder externen Explosionsschutzbeauftragten erstellt werden.

Explosionsschutz-dokument von BAU ARBEITSSCHUTZ erstellen lassen

BAU ARBEITSSCHUTZ steht Ihnen bei der Erstellung eines rechtssicheren Explosionsschutzdokuments zur Seite. Um bestmögliche Sicherheit in Ihrem Betrieb zu garantieren, unterstützen wir Sie bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung etwaiger Explosionsgefährdungen und dokumentieren bei Bedarf alle erforderlichen technischen, personellen und organisatorischen Schutzmaßnahmen in einem vollständigen Explosionsschutzdokument. Unsere qualifizierten Explosionsschutzbeauftragten unterstützen Sie außerdem bei der Planung und Umsetzung eines individuellen Schutzkonzepts. So sind Sie rechtlich bestens aufgestellt und sorgen für maximale Sicherheit in Ihrem Betrieb.

Explosionsschutz von BAU ARBEITSSCHUTZ: Ihre Vorteile

Zuverlässige Identifikation von explosionsfähigen Atmosphären

Identifizierung geeigneter Schutzmaßnahmen und Unterstützung bei deren Umsetzung

Volle Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen

Individuelle Beratung und Betreuung

Rechtssichere Dokumentation vom Profi

Minimierung von Arbeitsunfällen und Beschädigungen

Für welche Betriebe ist ein Explosionsschutz-dokument erforderlich?

Grundsätzlich ist ein Explosionsschutzdokument in allen Betrieben notwendig, in denen brennbare Gefahrstoffe gelagert, freigesetzt oder verarbeitet werden. Dazu zählen unter anderem:

  • Chemiebetriebe
  • Tankstellen
  • Lackierereien
  • Recycling-, Entsorgungs- und Kläranlagen
  • Pharma- und Lebensmittelbetriebe

Sobald explosionsfähige Atmosphären durch Gas, Staub oder Flüssigkeiten entstehen können, muss im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden, ob Maßnahmen zum Explosionsschutz ergriffen werden müssen. Entscheidend dafür ist letztendlich nicht die Branche, sondern das Ergebnis der individuellen Gefährdungsbeurteilung.

Explosionsschutz-dokument-Checkliste: Was dokumentiert werden muss

Ein Explosionsschutzdokument enthält neben allgemeinen Angaben zum Betrieb und zur Tätigkeit alle relevanten Informationen zur Risikobewertung und -prävention:

  • Angaben zur Betriebsanlage
  • Beschreibung der Anlage und baulicher Gegebenheiten
  • Verfahrens- und Tätigkeitsbeschreibung
  • Gefahrstoffe und Explosionsrisiken
  • Organisatorische, tätigkeits- und personenbezogene Schutzmaßnahmen
  • Vorgehensweisen zur Instandhaltung, Wartung und Risikobehebung

Falls kein interner Explosionsschutzbeauftragter vorhanden ist, muss das Dokument von einer externen Fachkraft erstellt werden. Die Mitarbeitenden von BAU ARBEITSSCHUTZ unterstützen Sie hierbei mit langjähriger Expertise.

Unsere Leistungen im Brand- und Explosionsschutz

BAU ARBEITSSCHUTZ hilft Ihnen nicht nur bei der zuverlässigen Erstellung eines Explosionsschutzdokuments. Unser Leistungsspektrum in den Bereichen Brand- und Explosionsschutz umfasst verschiedene Maßnahmen, mit denen Sie langfristig für ein gesundes und sicheres Arbeitsumfeld sorgen.

Unsere Leistungen:

Für ein vollumfängliches Sicherheitskonzept unterstützen wir Sie außerdem bei der Prüfung und Umsetzung der Arbeitssicherheit in Ihrem Betrieb. Hierzu bieten wir regelmäßige Prüfungen von Geräten und Arbeitsmitteln, Arbeitsschutzschulungen sowie weitere Dienstleistungen wie Lärm- und Vibrationsmessungen an. Sorgen Sie jetzt für die nachhaltige Sicherheit Ihrer Mitarbeitenden – für mehr Produktivität, ideale Arbeitsbedingungen und optimale Rechtssicherheit.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Explosionsschutzdokument

Ein Explosionsschutzdokument ist eine schriftliche Dokumentation zum Zweck des Explosionsschutzes in gefährdeten Betrieben. Es enthält unter anderem wichtige Angaben zu technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen.

Betriebe, in denen explosionsfähige Atmosphären entstehen können, müssen ein Explosionsschutzdokument führen. Welche Betriebe genau davon betroffen sind, wird im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung geprüft.

Das Dokument muss von einem qualifizierten Explosionsschutzbeauftragten erstellt werden. Die Fachexperten der BAU ARBEITSSCHUTZ stehen Ihnen hierfür sowie bei der Umsetzung eines individuellen Sicherheitskonzepts zur Seite.