Arbeitsschutz beim Umgang mit Biostoffen

Frau mit Mundschutz und Handschuhen hält Stäbchen hoch.

Sicherer Umgang mit Biostoffen

Die Arbeit mit biologischen Arbeitsstoffen kann die Gesundheit gefährden. Umso wichtiger ist der sichere Umgang mit Biostoffen. So sind Beschäftigte, die in ihrem Arbeitsalltag regelmäßig mit Biostoffen in Berührung kommen, besonders zu schützen. Der Gesetzgeber schreibt in diesem Zusammenhang die Einhaltung der Biostoffverordnung (BioStoffV) vor. Für Arbeitgeber ergeben sich daraus vielfältige Maßnahmen, die zu berücksichtigen sind.

Wir von der BAU ARBEITSSCHUTZ GmbH lassen Sie auch beim Umgang mit Biostoffen nicht im Stich. Mit unserem umfangreichen Angebot leisten wir Ihnen bei sämtlichen Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit Biostoffen anfallen, tatkräftige Unterstützung. Von der Gefährdungsbeurteilung von Biostoffen über die Erstellung einer Betriebsanweisung für Biostoffe bis hin zur Unterweisung gemäß Biostoffverordnung sind wir Ihr professioneller Partner für Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit im Unternehmen.

Inhaltsverzeichnis

Unsere Leistungen im Bereich Biostoffe und Arbeitsschutz

Durchführung der Gefährdungsbeurteilung von Biostoffen nach §4 BioStoffV

Beratung bei der Umsetzung entsprechender Schutzmaßnahmen

Erstellung professioneller Betriebsanweisungen für Biostoffe

Biostoffverordnung Unterweisung: Durchführung regelmäßiger Mitarbeiterunterweisungen

Was sind Biostoffe und warum sind sie so gefährlich?

Unter dem Begriff „Biostoffe“ werden Mikroorganismen, Zellkulturen und Endoparasiten einschließlich ihrer gentechnisch veränderten Formen zusammengefasst. Ihnen ist gemeinsam, dass sie durch Infektionen, übertragbare Krankheiten, Toxinbildung, sensibilisierende oder sonstige die Gesundheit schädigende Wirkungen eine Gefahr für den Menschen darstellen können. Dabei wird in vier unterschiedliche Risikogruppen unterschieden.

Biostoffe, die keine Krankheitsgefahr für Beschäftigte bergen und bei denen keine Infektion zu befürchten ist (z.B. Hefe in Bäckereien).

Biostoffe, die eine Krankheit bei Beschäftigten hervorrufen können und eine mögliche Gefahr für Beschäftigte darstellen. Dabei ist eine Verbreitung in der Bevölkerung unwahrscheinlich, eine wirksame Vorbeugung oder Behandlung ist in der Regel möglich (z.B. einige Influenzaviren, Masernvirus).

Biostoffe, die eine schwere Krankheit beim Menschen hervorrufen können und die Möglichkeit einer ernsten Gefahr für Beschäftigte besteht. Hierbei kann eine Gefahr der Verbreitung in der Bevölkerung bestehen. Eine wirksame Vorbeugung oder Behandlung ist jedoch normalerweise möglich (z.B.  Tuberkulose-Bakterien oder HIV).

Biostoffe, die eine schwere Krankheit beim Menschen hervorrufen und eine ernste Gefahr für Beschäftigte darstellen. Hierbei ist eine Verbreitung in der Bevölkerung sehr wahrscheinlich und eine wirksame Vorbeugung oder Behandlung ist nicht möglich (z.B. Ebolaviren).

Welche Rolle spielen Biostoffe beim Arbeitsschutz?

Im Berufsalltag begegnen uns Biostoffe häufiger als man im ersten Moment glauben mag. Eine Infektionsgefährdung, hervorgerufen durch den Umgang mit Biostoffen, stellt in vielen Arbeitsbereichen ein ernstzunehmendes Risiko dar. Im medizinischen Bereich steht der Umgang mit Biostoffen an der Tagesordnung. Blutentnahmen, Injektionen, Wundversorgung und insbesondere Operationen sind Tätigkeiten, bei denen eine Infektionsgefährdung durch Biostoffe sehr präsent ist. Aber auch bei der Abfallentsorgung, im Lebensmittelgewerbe und in der Pflege haben Beschäftigte immer wieder mit Biostoffen zu tun.

Doch nicht nur die Stoffe selbst machen die Gefährdung aus – noch gefährlicher ist die Kombination dieser Stoffe. Oftmals lassen sich Gefährdungen bei Biostoffen schwer einschätzen, da viele Stoffgemische aus einer unbekannten Zusammensetzung bestehen. Zusätzlich erschwert die Vielfalt der Arbeitsplätze, an denen mit biologischen Stoffen gearbeitet wird, eine korrekte Gefährdungsbewertung. Umso wichtiger sind eine professionelle Gefährdungsbeurteilung von Biostoffen und maßgeschneiderte Betriebsanweisungen für den Umgang mit Biostoffen, in dem die Beschäftigten zu unterweisen sind.

Person im Labor hält Gefäß mit blauer Flüssigkeit hoch.

Optimaler Arbeitsschutz beim Umgang mit Biostoffen

Um Beschäftigte, die mit Biostoffen in Kontakt kommen, zu schützen, sind Gefährdungsbeurteilungen von Biostoffen und Hygienemaßnahmen im Sinne der BioStoffV vorgeschrieben. Arbeitgeber sind folglich dazu verpflichtet, die Arbeitnehmenden über entsprechende Risiken und ein sicherheitsgerechtes Verhalten im Umgang mit Biostoffen aufzuklären. Außerdem sind Schutzmaßnahmen zu ergreifen, die sich aus der Gefährdungsbeurteilung ergeben.

Person in Anzug arbeitet am Laptop und tippt auf einer Tastatur.

Erstellung der Gefährdungsbeurteilung für Biostoffe mit BAU ARBEITSSCHUTZ

Bei alldem sind wir von der BAU ARBEITSSCHUTZ Ihnen gerne behilflich. Wir unterstützen Sie tatkräftig bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung für Biostoffe. Dazu kommen unsere Expertinnen und Experten direkt zu Ihnen in den Betrieb, um die Arbeitsbedingungen und vorliegenden Infektionsgefährdungen angemessen beurteilen zu können. Im Anschluss leiten wir entsprechende Schutz- und Hygienemaßnahmen ab, die sich genau nach den individuellen in Ihrem Betrieb vorherrschenden Bedingungen richten.

Die Gefährdungsbeurteilung für Biostoffe umfasst alle Tätigkeiten im Umgang mit Biostoffen, nimmt diesbezüglich eine Risikobeurteilung vor und identifiziert, sofern erforderlich, geeignete Schutzmaßnahmen, die den Umgang mit Biostoffen so sicher wie möglich gestalten sollen.

Unterweisung nach §14 BioStoffV

Die Biostoffverordnung hält in §14 fest, dass der Arbeitgeber vor Aufnahme der Tätigkeit mit Biostoffen im Betrieb für eine schriftliche Betriebsanweisung arbeitsbereichs- und biostoffbezogen Sorge tragen muss. Auf Grundlage dieser Betriebsanweisung für Biostoffe müssen die Beschäftigten im Anschluss in Form einer Biostoffverordnungs-Unterweisung mündlich unterwiesen werden.

Die Betriebsanweisung gemäß §14 Biostoffverordnung

Unsere Leistungen im Gefahrstoffmanagement umfassen:

Informationen zu Tätigkeiten mit Biostoffen, die eine Gefahr für die Beschäftigten darstellen können, insbesondere zu der Art der Tätigkeit, den verwendeten oder auftretenden Biostoffen einschließlich der Risikogruppe, Übertragungswegen und gesundheitlichen Wirkungen der Biostoffe.

Informationen über Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln zum Schutz der Arbeitnehmenden und anderer Beschäftigter am Arbeitsplatz, insbesondere: innerbetriebliche Hygienevorgaben, Maßnahmen zur Verhütung einer möglichen Exposition und Informationen zum Umgang mit persönlicher Schutzausrüstung und Schutzkleidung.

Anweisungen zum Verhalten und Maßnahmen bei VerletzungenArbeitsunfällen und Betriebsstörungen sowie zur Meldung und Erste-Hilfe-Leistung.

Informationen zur sachgerechten Entsorgung o.ä. von Biostoffen und kontaminierten Gegenständen, Materialien oder Arbeitsmitteln.

Die Betriebsanweisung für Biostoffe muss bei jeder maßgeblichen Veränderung der Arbeitsbedingungen aktualisiert und die Beschäftigten im Umgang mit dieser erneut unterwiesen werden.

Wir helfen Ihnen gern

Arbeitsschutz beim Umgang mit Biostoffen mit BAU ARBEITSSCHUTZ

Wir sind Ihnen bei sämtlichen Arbeitsschutzmaßnahmen im Umgang mit Biostoffen behilflich. So erstellen wir professionelle Betriebsanweisungen für Biostoffe nach den aktuellsten Standards und unterstützen Sie bei der Gefährdungsbeurteilung von Biostoffen. Auf Wunsch können wir die Unterweisung gemäß Biostoffverordnung Ihrer Mitarbeitenden ebenfalls für Sie übernehmen.

Entdecken Sie auch unsere vielfältigen weiteren Leistungen im Bereich Arbeitsschutz sowie unser umfangreiches Schulungsangebot, welches unter anderem die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit, die SiGeKo-Ausbildung sowie die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten umfasst.

Klingt das interessant für Sie oder haben Sie noch Fragen? Wir sind für Sie da. Sie erreichen uns wahlweise telefonisch unter +49 21 91 / 69 60 60, per E-Mail oder über unser Kontaktformular. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Weitere Leistungen der BAU ARBEITSSCHUTZ

Neben der Erstellung von Betriebsanweisungen für Biostoffe und Unterweisungen zum Umgang mit diesen umfasst unser Leistungsspektrum noch viele weitere Aspekte des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, wie etwa: