Gefährdungsbeurteilung erstellen lassen

Person in Anzug arbeitet am Laptop und tippt auf einer Tastatur.

Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz vom Profi

Die Gefährdungsbeurteilung stellt das zentrale Dokument im betrieblichen Arbeitsschutz dar. Eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, erfordert nicht nur Zeit, sondern auch eine Menge Know-how. BAU ARBEITSSCHUTZ nimmt Ihnen diese verantwortungsvolle Aufgabe ab und unterstützt Sie vollumfänglich bei der Erstellung Ihrer Gefährdungsbeurteilungen.

Inhaltsverzeichnis

Gefährdungsbeurteilung erstellen lassen von der BAU ARBEITSSCHUTZ: Ihre Vorteile

Zuverlässige Identifikation von Gefährdungen und Sicherheitsrisiken am Arbeitsplatz

Ableitung wirksamer und effizienter Schutzmaßnahmen

Volle Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen

Rechtssichere Dokumentation der identifizierten Gefährdungen und getroffenen Schutzmaßnahmen

Minimierung von Arbeitsunfällen und krankheitsbedingten Ausfallzeiten

Steigerung von Produktivität und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten

Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz ist Pflicht

Im Arbeitsschutz entwickeln sich nicht nur technische Standards weiter – auch die inhaltliche Ausrichtung verändert sich. Mit dem Ausbildungskonzepts Sifa 3.0 für Fachkräfte für Arbeitssicherheit verfolgt die DGUV einen ganzheitlichen Ansatz, bei dem nicht nur Gefahrenquellen erfasst werden. Auch Belastungen und Ressourcen, die auf Beschäftigte wirken, rücken stärker in den Fokus. Vor diesem Hintergrund wird die Formulierung „Beurteilung der Arbeitsbedingungen“ geläufiger und ersetzt den Begriff „Gefährdungsbeurteilung“. Dieser Wandel zeigt sich nicht nur in der Ausbildung angehender Fachkräfte, sondern auch in der überarbeiteten DGUV Vorschrift 2, in der der neue Begriff bereits verankert ist – ein Zeichen für eine moderne, umfassendere Sichtweise im betrieblichen Arbeitsschutz..

Wer darf eine Gefährdungsbeurteilung erstellen?

Die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung gehört in fachkundige Hände. Deshalb empfehlen wir, diese wichtige Aufgabe einer Fachkraft für Arbeitssicherheit zu übertragen. Dabei kann es sich um eine externe Fachkraft handeln oder betriebsinterne Fachkräfte für Arbeitssicherheit, die über eine entsprechende FaSi-Ausbildung verfügen. Diese sind immer schriftlich zu beauftragen.

Die Verantwortung bleibt letztlich jedoch beim Arbeitgeber. Auch wenn er einen externen Dienstleister mit der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung beauftragt, ist er dazu verpflichtet, die Durchführung zu kontrollieren.

Bei der BAU ARBEITSSCHUTZ können Sie sich sicher sein, dass wir Ihre Gefährdungsbeurteilung zuverlässig und gewissenhaft nach den aktuellen gesetzlichen Vorgaben erstellen. Das gewährleisten wir nicht zuletzt durch eine rechtssichere und detaillierte Dokumentation aller identifizierter Risiken und getroffener Schutzmaßnahmen.

Ablauf einer Gefährdungsbeurteilung

Grafik Ablauf einer Gefährdungsbeurteilung

In 7 Schritten zur Gefährdungsbeurteilung

Die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung erfolgt grundsätzlich in sieben Schritten. Diese gestalten sich wie folgt:

  1. Arbeitsbereiche und Tätigkeiten festlegen
  2. Gefährdungen ermitteln
  3. Gefährdungen beurteilen
  4. Schutzziele und Schutzmaßnahmen festlegen
  5. Definierte Schutzmaßnahmen durchführen
  6. Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen kontrollieren
  7. Gefährdungsbeurteilung fortschreiben

Auch wenn die Gefährdungsbeurteilung einmal erstellt ist, ist diese noch nicht abgeschlossen. So muss eine Gefährdungsbeurteilung weiter fortgeführt und in regelmäßigen Abständen sowie bei besonderen Anlässen (Strukturelle Veränderungen im Betrieb, geänderte Gesetzeslage) aktualisiert werden. Auch dabei stehen Ihnen die kompetenten Fachkräfte der BAU ARBEITSSCHUTZ GmbH gerne zur Verfügung

Gefährdungsbeurteilung – Arten

Neben der allgemeinen Gefährdungsbeurteilung sind je nach betrieblichen Gegebenheiten und besonderen Umständen weitere Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen.

Das umfasst unter anderem die folgenden Gefährdungsbeurteilungen:

Auch bei der Erstellung dieser anlassbezogenen Gefährdungsbeurteilungen sind wir von der BAU ARBEITSSCHUTZ Ihnen gerne behilflich. Dabei beziehen wir Ihre Mitarbeitenden aktiv mit in den Prozess ein, denn die

Weitere Leistungen im Bereich Arbeitsschutz

Die BAU ARBEITSSCHUTZ GmbH ist Ihr kompetenter Partner für die Umsetzung des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Wir unterstützen Sie vollumfänglich bei der Festlegung und Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen. Neben der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz umfasst das noch viele weitere Aspekte des Arbeitsschutzes, wie etwa:

Auch in den Bereichen Brandschutz, Explosionsschutz und Baustellensicherheit stehen Ihnen unserer erfahrenen Fachkräfte gerne zur Seite.

Werfen Sie auch einen Blick auf unser umfangreiches Schulungsangebot, welches unter anderem die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit, die SiGeKo-Ausbildung sowie die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten umfasst.

Für eine sichere Gestaltung Ihres Arbeitsplatzes!