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Betriebsanweisung erstellen lassen von BAU Arbeitsschutz

Betriebsanweisungen sind ein wesentlicher Bestandteil, die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz in Unternehmen, Betrieben oder auf Baustellen zu gewährleisten. Werden Gefahrstoffe verwendet, an Maschinen und Anlagen gearbeitet oder andere gefährliche Tätigkeiten verrichtet, ist ein Unternehmen dazu verpflichtet, Betriebsanweisungen nach den (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) zu erstellen, um Unfälle am Arbeitsplatz zu verhindern.

BAU ARBEITSSCHUTZ ist Ihr zuverlässiger Partner für die vollumfängliche Arbeitssicherheit und unterstützt Sie bei der Erstellung Ihrer Betriebsanweisungen.

Betriebsanweisungen erstellen lassen von BAU ARBEITSSCHUTZ: Ihre Vorteile

Zuverlässige Identifikation von Gefährdungen und Sicherheitsrisiken am Arbeitsplatz

Speziell auf den jeweiligen Betrieb zugeschnittene Betriebsanweisungen

Erfüllung der rechtlichen Verordnungen für Betriebsanweisungen nach DGUV

Risikominderung von Arbeitsunfällen und krankheitsbedingten Ausfallzeiten

Effizienzsteigerung und erhöhte Produktivität durch gut strukturierte Betriebsanweisungen

Schulungsunterstützung: BAU ARBEITSSCHUTZ unterstützt Sie bei der Erstellung von Betriebsanweisungen als Grundlage für Schulungen und Unterweisungen im Bereich Arbeitssicherheit

Definition

Was ist eine Betriebsanweisung und wofür ist sie wichtig?

Jeder Unternehmer ist per Gesetz dazu verpflichtet, für den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz Sorge zu tragen. Dazu gehört auch, die Arbeitsbedingungen am Arbeitsplatz so gefahrfrei wie möglich zu gestalten. Es ist somit unumgänglich, die Mitarbeitenden auf eventuelle Gefährdungen am Arbeitsplatz hinzuweisen und entsprechend zu schulen.

Betriebsanweisungen sind hierbei ein wichtiger und unabdingbarer Bestandteil. Diese weisen auf mögliche vorhandene und potenzielle Gefahren hin und können auf diese Weise Schadensfällen und Personenschäden aktiv vorbeugen. Betriebsanweisungen dienen dazu, Unfälle und Gesundheitsgefahren beim Einsatz von Maschinen oder bei der Verwendung von Gefahrstoffen zu vermeiden. Sie dienen als Grundlage für Unterweisungen, sind wichtiger Bestandteil der Sicherheitskonzepte und regeln den Umgang sowie das Verhalten in Notfällen.

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Rechtliche Grundlagen

Aktualität und Kontrolle von Betriebsanweisungen – Bekanntgabe für die Mitarbeitenden

Die allgemeine Pflicht für die Erstellung von Betriebsanweisungen ist in verschiedenen Gesetzesgrundlagen enthalten:

  • §4 Arbeitsschutzgesetz
  • §9 Abs.1 Arbeitsschutzgesetz
  • §12 Abs.1 Arbeitsschutzgesetz
  • §9 Betriebssicherheitsverordnung
  • §2 Abs.1 Unfallverhütungsvorschrift
  • §14 Gefahrstoffverordnung
  • DGUV V1 „Grundsätze der Prävention“

Die Betriebsanweisung nach DGUV enthält detaillierte Informationen zu Gefahren, Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln, die in einem bestimmten Arbeitsbereich oder für eine spezifische Tätigkeit relevant sind. Sie ist darauf ausgelegt, die Beschäftigten über mögliche Risiken aufzuklären und ihnen Anweisungen zu geben, wie sie sich am besten schützen können.

Wichtig ist, dass die Betriebsanweisungen speziell auf den jeweiligen Betrieb zugeschnitten sind und durch die Unterschrift des Unternehmers für die Mitarbeitenden verbindlich werden. Sie sind somit auch arbeitsrechtlich von großer Bedeutung, da Sie mithilfe ordnungsgemäßer Betriebsanweisungen im Schadensfall nachweisen können, dass Sie Ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachgekommen sind.

Wir erstellen für Sie professionelle Betriebsanweisungen nach den aktuellen Standards und übernehmen auf Wunsch auch die regelmäßige Unterweisung Ihrer Mitarbeitenden. Dazu senden wir eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit in Ihren Betrieb, welche Sie als Arbeitgeber bei sämtlichen Belangen der Arbeitssicherheit beratend zur Seite steht.

Arbeiter schneidet Metall mit Schutzausrüstung und funken sprühren herum
Rechtliche Grundlagen

Pflicht zur Erstellung von Betriebsanweisungen

Bei der Erstellung und Bekanntgabe von Betriebsanweisungen gibt es einige rechtliche Hürden, die wir gerne gemeinsam mit Ihnen in Angriff nehmen. So müssen die fertigen Betriebsanweisungen mit den Mitarbeitenden zunächst erörtert werden, um rechtlich wirksam zu sein. Dies erfolgt am einfachsten im Zuge einer protokollierten Unterweisung.

Weiterhin müssen die Betriebsanweisungen an geeigneten Stellen ausgehängt werden, sodass Sie jederzeit von den Beschäftigten eingesehen werden können. Alleiniges Auslegen oder Aushändigen von Betriebsanweisungen reicht nicht aus.

Auch eine regelmäßige Aktualisierung der Betriebsanweisung ist vonnöten, um deren Anspruch auf Gültigkeit aufrecht zu erhalten. Bei Änderungen, beispielsweise der betrieblichen Abläufe, sind die Betriebsanweisungen anzupassen. Daher ist eine regelmäßige, in der Regel jährliche Kontrolle der Betriebsanweisungen erforderlich.

Diese Betriebsanweisungen gibt es beispielhaft:

  • Betriebsanweisung für biologische Arbeitsstoffe
  • Betriebsanweisung für Gefahrstoffe
  • Betriebsanweisung für die persönliche Schutzausrüstung
  • Betriebsanweisung für Maschinen
  • Betriebsanweisung für technische Anlagen, z.B. Hebebühnen, Kräne, Bohrmaschinen
  • Betriebsanweisungen für den Umgang mit Arbeitsmitteln, z.B. Leitern und Tritte

Die erfahrenen Fachkräfte der BAU ARBEITSSCHUTZ sind nach den aktuellen gesetzlichen Standards geschult und helfen Ihnen dabei, die gewünschten Leistungen optimal und den rechtlichen Vorschriften gemäß umzusetzen. Auf diese Weise sind nicht nur Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestens vorbereitet. Auch der Betrieb profitiert rechtlich im Schadensfall und kann wirtschaftliche und Personenschäden vermeiden.

Sie haben Fragen zu unserem Leistungsportfolio oder möchten sich bezüglich eines Termins beraten lassen? Unser Serviceteam steht Ihnen gerne telefonisch zur Seite und freut sich auf Ihren Anruf!

Weitere Leistungen im Bereich Arbeitsschutz

Die BAU ARBEITSSCHUTZ GmbH ist Ihr kompetenter Partner für die Umsetzung des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Wir unterstützen Sie vollumfänglich bei der Festlegung und Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen. Neben der Erstellung von Betriebsanweisungen umfasst unser Leistungsangebot viele weitere Aspekte des Arbeitsschutzes, wie etwa:

Hand hält Gerät zur Lärm- und Vibrationsmessung
Lärmmessung und Vibrationsmessung für Ihren Betrieb
Mit einer Lärmmessung und Vibrationsmessung lassen sich Belastungen am Arbeitsplatz erfassen und optimale Bedingungen für Beschäftigte schaffen.
Frau mit Mundschutz und Handschuhen hält Stäbchen hoch.
Arbeitsschutz beim Umgang mit Biostoffen
Die Arbeit mit biologischen Arbeitsstoffen kann die Gesundheit gefährden. Umso wichtiger ist der sichere Umgang mit Biostoffen.
Person in Anzug arbeitet am Laptop und tippt auf einer Tastatur.
Gefährdungsbeurteilung erstellen lassen
Die Gefährdungsbeurteilung stellt das zentrale Dokument im betrieblichen Arbeitsschutz dar. BAU ARBEITSSCHUTZ unterstützt Sie vollumfänglich bei der Erstellung Ihrer Gefährdungsbeurteilungen.
Bunte Kanister gestapelt mit Gefahrenstoffen
Gefahrstoffmanagement mit BAU ARBEITSSCHUTZ
In vielen Betrieben steht der Umgang mit Gefahrstoffen an der Tagesordnung. BAU ARBEITSSCHUTZ leistet Ihnen bei einem sicheren Gefahrstoffmanagement tatkräftige Unterstützung.
Nahaufnahme von Zahnrädern einer Maschine.
Maschinensicherheit
Maschinensicherheit bildet eine zentrale Säule des betrieblichen Arbeitsschutzes. Sie sorgt dafür, dass Maschinen, Anlagen und technische Arbeitsmittel den geltenden EU-Richtlinien entsprechen und sicher betrieben werden können. Eine professionelle Bewertung reduziert Risiken, verhindert Arbeitsunfälle und erhöht den Arbeitsschutz.
Arbeiter steht in Schutzausrüstung auf einer Baustelle
Baustellensicherheit
Bei der BAU ARBEITSSCHUTZ GmbH erhalten Sie eine professionelle Betreuung, um die Baustellensicherheit für alle Mitarbeitenden zu gewährleisten. So stellen wir Ihnen einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) an die Seite, der für den Arbeitsschutz auf der Baustelle Sorge trägt.