
Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV Information 208-016
Besonders in Betrieben mit Lagereinrichtungen, aber auch im Büro zählen Leitern und Tritte zu den am häufigsten verwendeten Arbeitsmitteln. Um den sicheren Umgang mit diesen zu gewährleisten, ist eine regelmäßige Leiterprüfung erforderlich.
Wir von BAU ARBEITSSCHUTZ bieten Ihnen die Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV-Information 208-016 durch eine sachkundige Person an. Unser erfahrenes Fachpersonal prüft all Ihre Leitern und Tritte schnell und zuverlässig und dokumentiert alles fachgerecht, so dass Sie auch rechtlich auf der sicheren Seite sind.
Prüfung von Leitern und Tritten ist Pflicht
Gemäß §14 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat jeder Unternehmer dafür zu sorgen, dass alle Arbeitsmittel – und dazu zählen auch Leitern und Tritte – in regelmäßigen Abständen auf deren ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden. Nähere Informationen zu Art, Umfang und Fristen der Leiterprüfung sind in der DGUV Information 208-016 festgelegt.
Leiterprüfung sollte durch sachkundige Person erfolgen
Die Prüfung von Leitern und Tritten muss durch eine sachkundige befähigte Person erfolgen. Eigenkontrollen im Betrieb sind nicht nur unzulässig, sondern zudem grob fahrlässig und können im Gefahrenfall zu schweren wirtschaftlichen, Sach- und Personenschäden führen. Nicht zuletzt kann die Versicherung die Auszahlung der Versicherungssumme im Schadensfall verweigern, wenn Leitern und Tritte nicht ordnungsgemäß von einer sachkundigen Person geprüft und mit einer entsprechenden Prüfplakette versehen wurden.
Auch im gesetzlichen Paragraphendschungel sorgt ein professioneller Inspekteur für klare Verhältnisse. Damit garantieren Sie nicht nur, dass die gesetzlichen Vorschriften eingehalten und optimal umgesetzt werden, sondern Sie werden auch bei weiterführenden Fragestellungen bestens beraten.
Eine sachkundige Person für die Leiterprüfung können Sie entweder intern in Ihrem Unternehmen beschäftigen. Das lohnt sich allerdings meist nur für große Unternehmen. Kleinere Betriebe setzen am besten auf eine externe Fachkraft, die immer dann in Ihren Betrieb kommt, wenn Leitern zu prüfen sind.
Die BAU UNTERNEHMENSGRUPPE sind ein solcher externer Dienstleister. Wir unterstützen Sie umfassend bei der Prüfung Ihrer Leitern und Tritte und stehen Ihnen darüber hinaus mit weiteren Services im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz zur Seite. Das umfasst neben diversen Prüfungen auch umfangreiche Schulungsangebote sowie die Betreuung durch externe Arbeitsschutzexperten wie der Fachkraft für Arbeitssicherheit und den SiGeKo.
Das passende Prüfintervall für Leitern und Tritte
Zu der Frage, wie oft eine Leiterprüfung durchgeführt werden sollte, macht der Gesetzgeber keine klaren Vorgaben. So heißt es in DGUV-Information 208-016:
„Die Zeitabstände für die Prüfungen richten sich nach den Betriebsverhältnissen, insbesondere nach der Nutzungshäufigkeit, der Beanspruchung bei der Benutzung sowie der Häufigkeit und Schwere festgestellter Mängel bei vorangegangenen Prüfungen.“
Eine Leiterprüfung kann somit täglich, wöchentlich oder auch in einem größeren zeitlichen Abstand erforderlich sein. Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, passende Fristen für die Leiterprüfung zu ermitteln. Dazu sollte man am besten eine befähigte Person zurate ziehen, denn diese verfügt über die erforderlichen Fachkenntnisse, um ein geeignetes Prüfintervall für Leitern, angepasst an die individuellen betrieblichen Gegebenheiten, festzulegen.
Leiterprüfung – Inhalte
Die Prüfung von Leitern und Tritten mit der BAU UNTERNEHMENSGRUPPE setzt sich im Wesentlichen aus zwei Teilen zusammen: der Sicht- und der Funktionsprüfung. Dabei überprüfen wir systematisch, ob die Leitern und Tritte allen erforderlichen Standards entsprechen und keine Mängel aufweisen.
Zentrale Punkte, die dabei Beachtung finden, sind:
- Verschleißerscheinungen, Verformung oder Beschädigung einzelner Bauteile
- Fehlen von Bauteilen
- Ordnungsgemäße Funktion der Verbindungselemente
- Eventuell erforderliche Reparaturen
Die Durchführung der Leiterprüfung dokumentieren wir Ihnen schriftlich und bestätigen Ihnen die bestandene Prüfung mit dem Ausstellen einer entsprechenden Prüfplakette.
Unterweisung im sicheren Umgang mit Leitern und Tritten
Bitte bedenken Sie, dass nicht nur die Prüfung von Leitern und Tritten, sondern auch der tägliche Umgang mit diesen gewisse Risiken und Gefahren birgt. Darum müssen Sie Ihre Mitarbeitenden in regelmäßigen Abständen zum sicheren Umgang mit Leitern und Tritten unterweisen.
Die Unterweisung erfolgt auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung, die jeder Betrieb mit mindestens einem Beschäftigten erstellen muss. Inhalte der Unterweisung sind in der Regel die bestimmungsgemäße Benutzung der vorhandenen Leitern und Tritte, bauartspezifische Hinweise sowie Hinweise zu zusätzlichen Gefährdungen. Zusätzliche Gefährdungen können sich zum Beispiel durch das Vorhandensein elektrischer Anlagen, schwierige Witterungseinflüsse sowie innerbetrieblichen und öffentlichen Verkehr ergeben.
Bei der Unterweisung Ihrer Beschäftigten – ebenso wie bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung – sind wir Ihnen ebenfalls gerne behilflich. Kontaktieren Sie uns jetzt, wenn Sie nähere Informationen zu unseren Leistungen erhalten oder direkt einen Termin für Ihre Leiterprüfung vereinbaren wollen. Wir freuen uns, Ihnen helfen zu dürfen!
Weitere arbeitsschutzrelevante Prüfungen
Die BAU ARBEITSSCHUTZ GmbH ist Ihr kompetenter Partner für die Umsetzung des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Das umfasst auch die Durchführung verschiedener Prüfungen, insbesondere: