Nahaufnahme von Zahnrädern einer Maschine.

Maschinensicherheit – Schließen Sie Risiken aus

Maschinensicherheit bildet eine zentrale Säule des betrieblichen Arbeitsschutzes. Sie sorgt dafür, dass Maschinen, Anlagen und technische Arbeitsmittel den geltenden EU-Richtlinien entsprechen und sicher betrieben werden können. Eine professionelle Bewertung reduziert Risiken, verhindert Arbeitsunfälle, erhöht den Arbeitsschutz und stellt die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen sicher. BAU ARBEITSSCHUTZ unterstützt als erfahrener Dienstleister für Maschinensicherheit bei Risikobeurteilung, Prüfung, Dokumentation und CE-Konformität.

Unsere Leistungen im Bereich Maschinensicherheit

Person zeigt weiterer Person etwas auf einem laptop.
CE-Koordinator
Eine entscheidende Rolle und unabdingbare Aufgabe im Bereich Anlagenschutz: Der CE-Koordinator. Er sorgt dafür, dass die wichtigsten EU-Richtlinien und relevante Normen bezüglich CE-Kennzeichnungen im Betrieb eingehalten werden.

Maschinensicherheit – Vorteile mit BAU ARBEITSSCHUTZ

Interdisziplinäre Expertise aus Maschinenbau, Elektro- und Sicherheitstechnik

Messbare Risikoreduktion durch normgerechte Risikobeurteilungen

CE-Konformität für neue und bestehende Anlagen

Prüfungen nach aktueller Rechtslage und geltenden Normen

Einheitliche, nachvollziehbare Dokumentation

Betreuung über den gesamten Lebenszyklus der Maschine

Was ist Maschinensicherheit? – Definition und Bedeutung

Maschinensicherheit beschreibt alle technischen und organisatorischen Maßnahmen, die gewährleisten, dass Maschinen und Anlagen sicher konstruiert, hergestellt, betrieben und gewartet werden. Dies umfasst insbesondere:

  • Identifikation und Reduzierung von Gefährdungen
  • Einhaltung der relevanten EU-Richtlinien (z. B. )
  • Dokumentation der technischen Sicherheit
  • Sicherstellung rechtskonformer Inverkehrbringung

Maschinensicherheit mit CE-Konformität

Rechtliche Vorgaben machen deutlich, dass Maschinen nur dann betrieben oder in Verkehr gebracht werden dürfen, wenn eine gültige CE-Konformität vorliegt. Die CE-Kennzeichnung steht für „Conformité Européenne“, was auf Französisch „Übereinstimmung mit EU-Richtlinien“ bedeutet.

Diese Kennzeichnung darf ausschließlich nach einer offiziellen Konformitätsbewertung des Produkts oder der Anlage durch entsprechende Bevollmächtigte vergeben werden. Sie stellt sicher, dass die Produkte mit der Kennzeichnung einheitlich den europäischen Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen entsprechen. Verstöße gegen Richtlinien zur Maschinensicherheit können zu erheblichen Haftungs- und Bußgeldrisiken führen.

Ein qualifizierter CE-Koordinator unterstützt dabei, den gesamten Prozess der Konformitätsbewertung zu steuern, Dokumentationen zu prüfen und sicherzustellen, dass alle relevanten Anforderungen vollständig erfüllt werden. Diese Funktion erhöht Rechtssicherheit, Transparenz und Effizienz innerhalb des CE-Prozesses.

Risikobeurteilung und Maschinen-
sicherheit: Grundlage für CE und Betrieb

Die Risikobeurteilung von Maschinensicherheit identifiziert Gefährdungen systematisch und leitet Schutzmaßnahmen daraus ab. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und bildet den Kern des CE-Prozesses.

BAU Arbeitsschutz erstellt vollständige Risikobeurteilungen nach EN ISO 12100:

  • Analyse aller Lebensphasen der Maschine
  • Ermittlung mechanischer, elektrischer, thermischer und ergonomischer Risiken
  • Bewertung der Risiken nach anerkannten Normen
  • Ableitung geeigneter Schutzmaßnahmen
  • Dokumentation für CE-Konformität und Betreiberpflichten

Eine fachgerechte Risikobeurteilung erhöht nicht nur die Sicherheit, sondern sorgt auch für Rechtssicherheit und klare Nachvollziehbarkeit bei Überprüfungen.

Für welche Produkte ist eine CE-Kennzeichnung erforderlich?

Für die folgenden Produktgruppen gibt es europäische Richtlinien nach den Grundsätzen des „Neuen Konzepts“ als Grundlage für die CE-Kennzeichnung:

  • Elektrische Betriebsmittel
  • Einfache Druckbehälter
  • Spielzeug
  • Bauprodukte
  • Elektromagnetische Verträglichkeit (von Elektro- und Elektronikprodukten)
  • Persönliche Schutzausrüstungen
  • Nichtselbsttätige Waagen
  • Aktive implantierbare medizinische Geräte
  • Gasverbrauchseinrichtungen
  • Warmwasserheizkessel
  • Explosivstoffe für zivile Zwecke
  • Medizinprodukte
  • Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten
  • Bereichen
  • Sportboote
  • Aufzüge
  • Druckgeräte
  • Maschinen
  • In-vitro-Diagnostika
  • Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen
  • Seilbahnen für den Personenverkehr
  • Messgeräte