Ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator steht in einer Lagerhalle

SiGeKo – Sicherheits- und Gesundheitsschutz-koordinator

Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) ist für die Sicherheit auf einer Baustelle verantwortlich. Arbeiten auf der Baustelle sind mit besonderen Gefährdungen verbunden, wie schwierigen Witterungsverhältnissen oder Arbeiten in der Höhe. Hinzu kommt, dass auf einer Baustelle häufig mehrere Firmen an einem Bauprojekt beteiligt sind. Damit diese sich nicht gegenseitig gefährden, müssen die Tätigkeiten aller Unternehmen aufeinander abgestimmt und koordiniert werden.

Können oder wollen Sie diese Aufgabe nicht selbst übernehmen, kümmern wir uns gerne für Sie darum. Unsere ausgebildeten und erfahrenen SiGeKos kommen bei Bedarf auf Ihre Baustelle, damit Sie Ihren rechtlichen Verpflichtungen gemäß BauStellV zu 100 % nachkommen.

Inhaltsverzeichnis

Unsere Leistungen im Bereich SiGeKo

Unsere Leistungen im Bereich SiGeKo umfassen:

Begleitung der Planungsphase sowie Ausführungsphase

Identifizierung potenzieller Sicherheits- und Gesundheitsrisiken

Erstellung des sowie kontinuierlicher Instandhaltung

Beratung bei Planung der Baustelleneinrichtung

Betreuung der Bauprojekte

Optional auch Ausbildung zum SiGeKo

Voraussetzung

SiGeKo – wann ist er laut Baustellenverordnung erforderlich?

Seit 1998 ist der Einsatz des SiGeKo in der Baustellenverordnung (BauStellV) geregelt. Laut §3 BauStellV ist der Bauherr dazu verpflichtet, einen Sicherheitskoordinator einzustellen, wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf der Baustelle arbeiten. Falls der Bauherr über die erforderliche Eignung verfügt, kann er diese Rolle selbst einnehmen. Sollten Sie als Bauherr nicht dafür qualifiziert sein oder diese Aufgabe schlichtweg nicht übernehmen wollen, stellen wir Ihnen gerne einen geschulten Koordinator zur Verfügung.

Die Bestellung des SiGeKo ist jedoch nicht die einzige Aufgabe, die auf den Bauherrn bei der Eröffnung einer Baustelle zukommt. Auch eine Vorankündigung muss unter folgenden Umständen übermittelt werden:

  • Voraussichtliche Dauer des Bauprojekts überschreitet 30 Tage.
  • Mehr als 20 Beschäftigte arbeiten gleichzeitig vor Ort.
  • Das Bauprojekt wird 500 Personentage überschreiten.
SiGe-Plan

Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan)

Ein Bauvorhaben teilt sich in zwei wesentliche Phasen ein:

  • die Planungsphase

  • die Ausführungsphase

Der SiGeKo hat die Möglichkeit, bei der Planung eines Projektes Einfluss zu nehmen, und ist für die Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsplans zuständig. Dieser SiGe-Plan beinhaltet individuelle Hinweise und Richtlinien, die den richtigen Arbeitsschutz auf der Baustelle gewährleisten sollen. Im Rahmen unserer Tätigkeit als SiGeKo übernehmen wir selbstverständlich auch die Erstellung des SiGe-Plans für Sie.

SiGeKo bei der Planung

Aufgaben des SiGeKo während der Planungsphase

Der SiGeKo hat viele verschiedene Aufgaben auf einer Baustelle. Folgende Aspekte gehören dazu:

  • Mögliche Sicherheits- und Gesundheitsrisiken auf der Baustelle identifizieren
  • Maßnahmen zur Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten entwickeln (nach §4 Arbeitsschutzgesetz)
  • Planung der Baustelleneinrichtung
  • Beratung bezüglich Termine (Bauausführungszeiten, etc.)

Falls Sie einen SiGeKo für Ihr Bauvorhaben bestellen wollen, empfehlen wir Ihnen, dies rechtzeitig zu tun. So gewährleisten Sie bereits zu Beginn der Planungsphase gewissenhaftes und sicheres Arbeiten, da alle auf der Baustelle Anwesenden sich an die Regeln des SiGe-Plans halten müssen.

Arbeiter in Arbeitsschutzausrüstung gekleidet stehen auf einer Baustelle und beraten sich untereinander.

Aufgaben des SiGeKo während der Ausführungsphase

Auch in der Ausführungsphase Ihres Bauvorhabens bleibt der Sicherheitskoordinator nicht tatenlos. Zu den Aufgaben des SiGeKo während der Ausführungsphase gehören:

  • Fortwährende Überarbeitung des SiGe-Plans und Anpassung an sich verändernde Bedingungen,
  • Durchsetzung der im SiGe-Plan verankerten Vorgaben,
  • Koordination der Zusammenarbeit aller am Bauprojekt beteiligten Unternehmen bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz,
  • Sicherheitsbesprechung oder –begehung der einzelnen Gewerke,
  • Absicherung der Baugrundstück nach außen.

Weitere Informationen zu den Aufgaben und Pflichten des SiGeKo finden Sie in den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB), insbesondere in der RAB 30.

Ausbildung zum SiGeKo mit BAU AREITSSCHUTZ

Schon gewusst? Bei der BAU AREITSSCHUTZ GmbH können Sie sich selbst zum SiGeKo ausbilden lassen, indem Sie an unserer SiGeKo-Schulung teilnehmen, wahlweise auch in Kombination mit der Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten. So sind Sie bestens für den betrieblichen Arbeitsschutz im Unternehmen gewappnet!

Leistungsangebot

SiGeKo mit BAU AREITSSCHUTZ

Falls Sie Unterstützung bei der Umsetzung Ihres Bauvorhabens benötigen, beraten wir Sie gerne. Bei Bedarf stellen wir Ihnen einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator zur Verfügung, der nicht nur über die erforderlichen Sachkunde-Nachweise, sondern auch über langjährige Erfahrung verfügt.

Entdecken Sie auch unsere vielfältigen weiteren Arbeitsschutz-Leistungen sowie unser umfangreiches Schulungsangebot, welches unter anderem auch die Ausbildung zum SiGeKo umfasst.

Klingt das interessant für Sie oder haben Sie noch Fragen? Wir sind für Sie da. Sie erreichen uns wahlweise telefonisch unter 02191 5653640, per E-Mail oder über unser Kontaktformular. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Weitere Leistungen der BAU ARBEITSSCHUTZ

Die BAU ARBEITSSCHUTZ ist Ihr kompetenter Ansprechpartner im Bereich Baustellensicherheit. Dabei betreuen wir Sie entweder ganzheitlich im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz oder schwerpunktmäßig, beispielsweise hinsichtlich GefahrstoffmanagementLärmmessung und Gefährdungsbeurteilung. Darüber hinaus stehen wir Ihnen auch in den folgenden Bereichen mit unserer Erfahrung und unserem Know-how zur Verfügung: