
Explosionsschutz – Unglücke bestmöglich verhindern
Austretende Gase und Dämpfe, entzündbare Flüssigkeiten sowie brennbare Stäube erhöhen die Explosionsgefahr in einem Unternehmensgebäude erheblich.
Um schwere Unfälle zu vermeiden und sowohl Gebäude als auch Mitarbeiter zu schützen, sind gezielte Explosionsschutzmaßnahmen erforderlich. Dazu zählen insbesondere die Vermeidung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphären, die Verhinderung wirksamer Zündquellen sowie die Begrenzung der Auswirkungen möglicher Explosionen.
Diese Maßnahmen sind fester Bestandteil unseres Leistungsportfolios.
Inhaltsverzeichnis
Unsere Leistungen im Explosionsschutz
Fachmännische Dienstleistungen im Explosionsschutz
Viele Menschen wissen nicht, dass selbst scheinbar harmlose Substanzen, wie zum Beispiel Mehl oder Stärke, zu Explosionen und weiteren Unglücken führen können. Viele Unternehmen gehen alltäglich nicht nur mit handelsüblichen Stoffen um, sondern auch mit welchen, die aufgrund ihrer Kennzeichnung ein hohes Gefahrenpotenzial beinhalten.
Erkennen Sie Ihr Unternehmen in dieser Beschreibung wieder? Dann könnten unsere Leistungen für Sie und Ihr Team hilfreich sein.
Zu unseren Dienstleistungen gehören neben einer Gefährdungsbeurteilung zum Explosionsschutz viele weitere, zum Beispiel die Identifizierung potenziell explosionsgefährdeter Bereiche. Nach dieser Maßnahme können wir anschließend eine Risikobewertung durchführen und Schutzmaßnahmen zum Explosionsschutz in Ihrem Unternehmen implementieren.
Auf Wunsch können wir alle von unseren Experten erlangten Informationen zum Explosionsschutz in Ihrem Unternehmen zusammenfassen und in einem sogenannten Explosionsschutzdokument zusammenfassen.
Zur langfristigen Betreuung Ihres Unternehmens können wir Ihre Anlagen nicht nur einmal, sondern regelmäßig überprüfen, um Ihren Schutz dauerhaft zu gewährleisten und Gefahren präventiv zu vermeiden. Das Explosionsschutzdokument dokumentiert Gefährdungen durch explosionsfähige Gemische und ist in jedem Unternehmen, das mit explosionsfähige Stoffen arbeitet, Pflicht.
Rechtliche Grundlagen des Explosionsschutzes
Explosionsschutz ist gemäß §6 der Gefahrstoffverordnung klar definiert und muss ausdrücklich zum Schutz der Mitarbeiter beachtet werden. Des Weiteren muss die oben genannte Gefährdungsbeurteilung und ein Explosionsschutzdokument erstellt werden.
Darin müssen alle im Unternehmen verwendeten Gefahrstoffe erwähnt und die für den Explosionsschutz wichtigen Eigenschaften, Verfahren und Umgebungsbedingungen, wie beispielsweise die Temperatur, niedergelegt werden.
Explosionsschutz mit der BAU ARBEITSSCHUTZ GmbH
Was zunächst kompliziert klingt, ist mit der Hilfe von uns durch BAU ARBEITSSCHUTZ ganz einfach. Wir lassen Sie bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung und bei geeigneten Schutzmaßnahmen zum Explosionsschutz nicht alleine. Unsere kompetenten Mitarbeiter verfügen über fundiertes Fachwissen, um Ihnen bestmöglich zur Seite zu stehen.
Falls wir Ihr Interesse wecken konnten, kontaktieren Sie uns einfach per Mail oder per Telefon und wir stellen Ihnen ein individuelles und unverbindliches Serviceangebot zusammen. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören!